Vertragsbestimmungen Endkunden
1. SPHERY AG (nachfolgend SPHERY) überlässt dem Gast gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten gemäss separater Hausordnung zur Benutzung. Die Öffnungszeiten von SPHERY werden in der Hausordnung bzw. auf der Homepage. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des Gastes sind nicht übertragbar. Der Gast ist verpflichtet, seine Anwesenheit vor dem Training mittels Sphery Buchungssystem (App) zu registrieren. Diese sind nicht übertragbar und nicht für Drittpersonen bestimmt.
2. SPHERY bekennt sich zu einem dopingfreien Sport und legt Wert auf dopingfreie Trainingseinrichtung. Der Gast verpflichtet sich, auf jede Form von Doping zu verzichten.
3. Der Gast bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Gast vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.
4. WARNHINWEIS! Das System zur Überwachung der Herzfrequenz kann fehlerhaft sein. Zu starkes Trainieren kann zu gefährlichen Verletzungen oder zum Tod führen. Sollte sich ihre Leistungsfähigkeit ungewöhnlich stark vermindern, beenden Sie das Training sofort.
5. Die Benutzung der Einrichtungen von SPHERY erfolgt auf Risiko und Gefahr des Gastes. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
6. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge Pandemie, Reinigung, Reparaturen, Zufall, höhere Gewalt usw. hat der Gast keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Die gebuchten Lektionen / Stunden werden als Gutschrift auf den persönlichen Account des Kunden gutgeschrieben. Für Gäste, die im Besitz eines Jahresabo sind, gilt: Übersteigen die Betriebsunterbrechungen während eines Vertrags-Jahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. An Festtagen gelten spezielle Regelungen.
7. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst, Wegzug und Härtefällen kann der Vertrag (Einzellektionen, Mehrfachkarten, Jahresabo) im Einvernehmen mit SPHERY für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt oder übertragen werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der Gast pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.
8. Die Verlegung der Trainingslocation innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt SPHERY vorbehalten.
9. Verstösst der Gast in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, so ist SPHERY berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelt.
10. Gäste die ihre Kinder mitbringen, müssen dafür besorgt sein, dass sich diese in ihrer unmittelbaren Nähe aufhalten und andere Gäste nicht stören. Es ist strengstens untersagt, am ExerCube herumzuturnen. SPHERY lehnt jegliche Haftung ab.
11. SPHERY haftet nicht für Beschädigung,Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und mit gebrachter Kleidung des Gastes.
12. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12. Die Hausordnung ist ein Vertragsbestandteil
13. Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von SPHERY angekündigt.
14. Die Hausordnung und die Datenschutzbestimmungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrags.
15. Der Vertrag, sprich das Training (Einzellektion, Mehrfachkarte, Jahresabo) kann via Homepage oder APP gelöst werden. Der Kauf eines Vertrages ist nur für einen Standort gültig.
16. Der Jahresvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich nicht automatisch sondern nur durch erneute Buchung des Jahresvertrages.
17. Das vereinbarte Benutzungsentgelt ist als Jahresgebühr zahlbar,30 Tage netto. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird ein Mahnverfahren eingeleitet, dabei beträgt die Mahngebühr CHF 50.- . Ab der 2. Mahnung steht dem Gast das Benutzungsrecht gemäss Ziffer 1 solange nicht mehr zu (Sperre), bis sämtliche Ausstände bezahlt sind.
18. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der jeweilige Sitz von SPHERY, derzeit AU /SG.
Hausordnung
Für die Sicherstellung eines reibungslosen Trainingsbetriebs mit einem hohen Qualitätsstandard, ist die SPHERY AG auf die Einhaltung und zur Kenntnisnahme folgender Regeln und Gegebenheiten angewiesen:
- Allen Anweisungen des SPHERY Teams ist Folge zu leisten.
- Es sind vor Aufnahme eines Trainings die Poster und Videos von SPHERY über das Handling vor und nach dem Training und im und um den ExerCube auzuschauen.
- Der ExerCube muss nach jeder Benützung gereinigt werden.
- Der ExerCube darf nur gemäss der Einführung und Richtlinien des SPHERY Teams benutzt werden.
- Das Tragen von sauberen Turn- oder Geräteschuhen ist obligatorisch. Wir empfehlen flache Hallenschuhe um auf dem stumpfen Fitnessboden nicht umzuknicken.
- Aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder bitten wir Personen mit einer starken Ausdünstung vor dem Training zu duschen.
- Die jeweiligen Tracker dürfen nur im entsprechenden ExerCube benutzt werden und sollen nach dem Training wieder ordnungsgemäss an die Station, an den Strom angesteckt, zurückgelegt werden. Die Trackerbänder werden nach der Lektion entfernt und in den Gebrauchte-Tracker Eimer gelegt.
- Zwischen zwei Trainingssessions sollte der ExerCube nicht verlassen werden. Pausen im ExerCube sind erlaubt.
- Das Telefonieren mit dem Natel ist während dem Training zu vermeiden.
- Übermässiger Lärmpegel ist zu vermeiden.
- Liegengebliebene Kleider werden nach 4 Wochen entsorgt.
- Dieser Raum wird videoüberwacht.
- Der ExerCube wie auch die Umkleide sollte nach dem Training so verlassen werden, wie Sie ihn gerne vorfinden würden.